Häufig gestellte Fragen


[FAQ 1] Was mache ich bei technischen Notfällen oder einem Rohrbruch?



Bei einem Rohrbruch (kaputte Wasserleitung, Wasserhahn, WC, Waschmaschinen-Anschluss usw.) im Haus oder in der Wohnung drehen Sie den Absperrhahn beim Wasserzähler zu. Wenn der Absperrhahn selten bedient wird, kann er durchaus schwergängig sein.

Für sämtliche Installationen NACH dem Wasserzähler ist Ihr Installateur zuständig. Bei Rohrbrüchen VOR dem Wasserzähler und außerhalb des Hauses rufen Sie den diensthabenden Wassermeister um Hilfe: Tel. Nr. 03136 82875-17

[FAQ 2] Was muss ich bei einer Poolbefüllung beachten?



Bei größeren Pools (ab 20.000 Liter) ist eine telefonische Meldung VOR der BEFÜLLUNG unter Tel. Nr. 03136/82875-17 erforderlich.

Der Grund ist nicht die Wasserknappheit, sondern begrenzte Leitungs- und Pumpkapazitäten. Füllen mehrere Kunden gleichzeitig Ihre Pools, kann dies zu einem Versorgungsausfall in Ihrer Umgebung führen. Daher rufen Sie bitte unbedingt vorher bei uns an.

[FAQ 3] Wie kann der Zählerstand abgelesen werden?



Die Ablesung des Zählerstandes ist sehr einfach: An der obersten Stelle ist die Zählernummer angeordnet. Unter der Zählernummer ist der Zählerstand. Die schwarzen Zahlen sind die Kubikmeter (m³) und die roten Zahlen die Liter. Bei der Meldung benötigt der Wasserverband ausschließlich die Kubikmeter (=schwarzen Zahlen).

Beispiel: Zählernummer: 21821580; Zählerstand: 871 m³

[FAQ 4] Welchen Härtegrad hat mein Wasser?



Die Gesamthärte des Wassers aus unseren 5 Brunnen beträgt ca. 9,5°dH (deutsche Härtegrade).

In Spitzenverbrauchszeiten (April/Mai), wenn viele Swimmingpools gefüllt werden, oder bei niedrigen Grundwasserständen muss Wasser vom Wasserverband Umland Graz zugekauft werden. Das Mischwasser hat in dieser Zeit einen höheren Härtegrad.

Die genauen Wasserwerte des beigemischten Wassers aus Umland-Graz finden Sie unter: wasserverband.at/wasserqualitaet

[FAQ 5] Warum erfolgt ein Zählerwechsel?



Das Bundesgesetz vom 5. Juli 1950 über das Maß- und Eichwesen schreibt im § 15 vor, dass die Nacheichfrist bei Kalt, Warm- und Heißwasserzählern 5 Jahre beträgt.

Der Wasserverband Lannach - St. Josef ist somit verpflichtet, alle Wasserzähler, die zur Verrechnung dienen, regelmäßig zu tauschen.

Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift den Zählerstand des getauschten Zählers. Dieser Zählerstand ist gleichzeitig die Basis für die darauffolgende Quartals-Abrechnung.

[FAQ 6] Warum befinden sich auf meiner Wasserrechnung mehrere Wasserzähler?



Wenn im abgelaufenen Quartal ein Zählerwechsel stattgefunden hat, erscheinen auf der Quartals-Abrechnung beide Wasserzähler. Der ausgebaute Zähler mit dem Zählerstand zum Zeitpunkt des Ausbaus und der aktuelle Zähler mit dem Zählerstand zum Quartalsende.

[FAQ 7] Wie kann ich meine Wasserleitungen vor Frost schützen?



Durch gefrorenes Wasser entstehen möglicherweise Risse in der Rohrleitung. Um solche Frostschäden zu vermeiden sollten Sie die folgenden Tipps befolgen:
  • Wasserleitungen, die Sie im Winter nicht brauchen, z.B. Gartenleitungen, sollten abgesperrt und vollständig entleert werden.
  • Prüfen Sie die Absperrvorrichtungen der Verbrauchsanlage auf Beweglichkeit und dichten Abschluss.
  • Für zusätzlichen Schutz sorgen Sie, wenn Sie besonders gefährdete Leitungsteile wie Wasserzähleranlagen, Ventile und Kellerleitungen in wärmedämmendes Material einpacken.
  • Dichten Sie Türen und Fenster ab und lassen Sie Fenster im Winter nicht offen.
ACHTUNG: Muss ein Wasserzähler aufgrund von Frostschäden getauscht werden, entstehen für Sie Kosten, die vermeidbar sind!
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